Das CPSC-E-Filing-Mandat tritt am 8. Juli 2026 in Kraft: Importeure müssen Zertifikatsdaten elektronisch über das ACE-System einreichen
WASHINGTON, D.C. – 23. Juni 2026 – Mit Wirkung zum 8. Juli 2026 wird die U.S. Consumer Product Safety Commission (CPSC) die elektronische Einreichung (eFiling) von Konformitätszertifikatsdaten für alle in die Vereinigten Staaten importierten regulierten Verbraucherprodukte vorschreiben. Gemäß der am 8. Januar 2025 veröffentlichten endgültigen Regelung müssen Importeure Zertifikatsdaten zum Zeitpunkt der Einreise über das Automated Commercial Environment (ACE)-System des US-amerikanischen Zoll- und Grenzschutzes (CBP) übermitteln, unabhängig von der Größe oder dem Wert der Sendung.
Wichtige Einreichungsanforderungen
Ab dem 8. Juli 2026 müssen Importeure von CPSC-regulierten Verbraucherprodukten – einschließlich solcher, die entweder ein Kinderproduktzertifikat (CPC) oder ein allgemeines Konformitätszertifikat (GCC) erfordern – die folgenden sieben Datenelemente elektronisch über ACE einreichen: Produktidentifikation (GTIN, SKU, UPC, Modellnummer, Seriennummer, registrierte Nummer oder alternative ID) Anwendbare CPSC-Sicherheitsregeln/Zitiercodes Herstellungsdatum Herstellungsort (Name, vollständige Adresse und Kontaktinformationen von die Herstellerpartei) Datum der letzten Konformitätsprüfung Kontaktinformationen des Prüflabors (Name, vollständige Adresse und Kontaktinformationen) Ansprechpartner für die Führung von Compliance-Aufzeichnungen (Name, vollständige Adresse und Kontaktinformationen) ACE-System-Einreichungskennungen
Bei der Einreichung über das ACE-System müssen Importeure drei wesentliche Identifikatoren angeben: Zertifikats-ID – Eine vom Importeur im CPSC-Produktregister erstellte eindeutige Kennung zur Einreichung von Konformitätszertifikaten. Importeur-ID – Die beim CPSC registrierte eindeutige Identifikationsnummer des Importeurs. Produkt-ID – Eine eindeutige Produktkennung (SKU, GTIN, UPC usw.), die im CPSC-Produktregister registriert ist. Zwei Einreichungsoptionen
Importeure haben zwei Methoden zur Übermittlung von Zertifikatsdaten über ACE: Full PGA Message Set – Alle sieben Zertifikatsdatenelemente werden bei jeder Zolleinfuhr übermittelt. Diese Option eignet sich besser für Importeure, die begrenzte Produktlinien oder seltene Lieferungen abwickeln. Referenz-PGA-Nachrichtensatz (empfohlen) – Zertifikatsdaten werden einmal in das CPSC-Produktregister hochgeladen und eine eindeutige Referenz-ID wird über ACE für zukünftige Lieferungen übertragen. Dieser optimierte Ansatz ist ideal für Importeure mit wiederkehrenden Lieferungen derselben Produkte. Zeitplan für die Implementierung
Das eFiling-Mandat folgt einem schrittweisen Umsetzungsplan: 8. Juli 2026 – Die eFiling-Pflicht beginnt für die meisten regulierten Konsumgüter, die in die USA importiert werden. 8. Januar 2027 – Die eFiling-Anforderungen treten für Produkte in Kraft, die aus Außenhandelszonen (FTZ) zum Verbrauch oder zur Lagerung eingeführt werden. Keine Ausnahmen für kleine Sendungen
Die eFiling-Anforderung gilt für alle regulierten Produkte, unabhängig von Versandwert oder -größe. De-minimis-Sendungen sind nicht ausgenommen – jedes Produkt, das eine Zertifizierung erfordert, muss über ein eFiled-Zertifikat verfügen. Durch die Regelung entstehen keine neuen Prüfpflichten; Es ändert sich jedoch grundlegend, wie Zertifikatsinformationen CPSC und CBP zum Zeitpunkt des Imports zur Verfügung gestellt werden müssen.
Compliance und Konsequenzen
Importeure, die die eFiling-Anforderung nicht bis zum geltenden Datum des Inkrafttretens erfüllen, können mit Verzögerungen beim Versand und einer verstärkten Kontrolle durch CPSC am Einreisehafen rechnen. Während CPSC zunächst nicht beabsichtigt, dass das ACE-System Eingaben wegen fehlender Daten ablehnt, wird die Behörde die Risikobewertungen für die Eingabezeile auf der Grundlage der bereitgestellten Zertifikatsdaten anpassen, wodurch die Verzögerungen bei konformen Sendungen reduziert und die Ressourcen auf nicht konforme Produkte konzentriert werden sollen.
Empfohlene Maßnahmen für Importeure
CPSC fordert Importeure nachdrücklich auf, sich umgehend darauf vorzubereiten: Erstellen eines CPSC-Produktregister-Geschäftskontos, Hochladen von Zertifikatsinformationen für regulierte Produkte, Autorisieren von Zollagenten, Zertifikatsreferenzen in ihrem Namen einzureichen, Teilnahme an der freiwilligen eFiling-Phase, um Systeme zu testen, bevor das Mandat in Kraft tritt. Zusätzliche Ressourcen
Für weitere Informationen besuchen Importeure bitte die offizielle eFiling-Webseite von CPSC unter www.CPSC.gov/eFiling, wo Schulungsmaterialien, FAQs und detaillierte Leitfäden verfügbar sind. CPSC veranstaltet außerdem alle zwei Wochen virtuelle Sprechstunden für Importeure und Handelspartner, um Fragen zu stellen und tiefere Einblicke in das eFiling-Programm zu erhalten.
Über CPSC eFiling
Die eFiling-Initiative etabliert einen optimierten, standardisierten Prozess, der es CPSC ermöglicht, Sendungen effizienter zu analysieren und sich auf Produkte mit höherem Risiko zu konzentrieren, was letztendlich die Sicherheit von Verbraucherprodukten erhöht. Die neue Anforderung ändert zwar nicht, welche Produkte zertifiziert werden müssen, standardisiert jedoch die Zertifikatsdaten und ändert die Art und Weise, wie Zertifizierungsinformationen verfolgt und verwaltet werden.
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