2025-09-17
China beendet ab 1. Oktober die Praxis des „Exporteinkaufs“ im grenzüberschreitenden Handel
17. September 2025 – In einem wichtigen Schritt zur Standardisierung seines grenzüberschreitenden Handels wird China ab dem 1. Oktober 2025 offiziell die langjährige Praxis des „Exporteinkaufs“ beenden. Diese Entscheidung, die in der Bekanntmachung Nr. 17 von 2025 der National Taxation Administration vorgeschrieben ist, zielt darauf ab, Steuerhinterziehung einzudämmen und die Regulierungsaufsicht bei Außenhandelsgeschäften zu verbessern
Wichtige Änderungen im Rahmen der neuen Richtlinie: Die neuen Vorschriften verlangen von Exportagenturen (einschließlich Marktbeschaffungshandel und umfassender Außenhandelsdienstleistungen), bei der Vorsteuererklärung detaillierte Informationen über die tatsächlichen Versender und Exportwerte vorzulegen. Wenn diese Informationen nicht korrekt gemeldet werden, wird die Exportagentur als die Hauptgesellschaft behandelt, die für die Zahlung der Körperschaftssteuer auf den Exportwert verantwortlich ist
Dieser politische Wandel führt ein Modell der „durchdringenden Aufsicht“ ein, bei dem die Steuerbehörden den tatsächlichen Eigentümer von Waren ermitteln können, wodurch Transparenz und Rechenschaftspflicht gewährleistet werden
Was ist „Exporteinkauf“? „Exporteinkauf“ bezieht sich auf eine Praxis, bei der Unternehmen ohne Exportlizenzen oder solche, die die Verfahren vereinfachen möchten, Exportdokumente von Unternehmen mit legitimen Exportrechten erwerben, um Waren in deren Namen anzumelden. Dieses Modell, das bei Warenexporten mit geringem Wert und niedrigem Steuersatz vorherrscht, ermöglichte es Unternehmen, formelle Prozesse zu umgehen, führte jedoch häufig zu Steuereinnahmenverlusten und Risiken der Nichteinhaltung
Auswirkungen auf die BrancheErhöhte Compliance-Kosten: Kleine und mittlere Unternehmen, die auf den Exporteinkauf angewiesen sind, müssen nun ihre Geschäftstätigkeit formalisieren, indem sie Exportlizenzen erhalten oder mit konformen Agenturen zusammenarbeiten. Strafen für die Nichteinhaltung: Zuwiderhandelnde müssen mit Geldstrafen in Höhe von 5 % bis 30 % des Warenwerts, einer Herabstufung der Kreditwürdigkeit und potenzieller strafrechtlicher Haftung rechnen. Gleiche Wettbewerbsbedingungen: Die Richtlinie zielt darauf ab, zu verhindern, dass „schlechtes Geld gutes verdrängt“ und Förderung eines fairen Wettbewerbs auf der Grundlage von Produktqualität und Innovation
Empfohlene Compliance-PfadeKleine Verkäufer: Arbeiten Sie mit 正规代理 (formellen Agenten) zusammen und führen Sie vollständige Transaktionsaufzeichnungen. Wachsende Verkäufer: Erwägen Sie die Registrierung von Unternehmen in Hongkong und die Zusammenarbeit mit Außenhandelsdienstleistungsunternehmen. Ältere Unternehmen: Erhalten Sie unabhängige Import-Export-Rechte und richten Sie umfassende Steuerrückerstattungssysteme ein
Globale Auswirkungen: Es wird erwartet, dass Chinas Schritt zur Verschärfung der Exportvorschriften die globalen Lieferketten umgestalten, die Glaubwürdigkeit chinesischer Exporte erhöhen und das Risiko von Antidumpinguntersuchungen verringern wird. Fazit: Das Ende des „Exporteinkaufs“ markiert einen entscheidenden Schritt auf Chinas Weg zu einer qualitativ hochwertigen Handelsentwicklung. Unternehmen müssen sich umgehend an diese Veränderungen anpassen, um Strafen zu vermeiden und zu einem transparenteren und nachhaltigeren globalen Handelsökosystem beizutragen.
Weitere Einzelheiten finden Sie in der offiziellen Bekanntmachung Nr. 17 (2025) der National Taxation Administration.